Neue digitale Werkzeuge der Landeswarnzentrale seit 2. November im DIBOS verfügbar

Meldungen über Ersatzalarmierungen oder Übungsanmeldungen wurden bisher mittels Formular per E-Mail oder FAX der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle übermittelt. Diese Anmeldungen mussten bisher händisch in EDV-Systeme eingepflegt werden.

Seit dem 2. November wird ein Onlinewerkzeug angeboten. Anlässlich der 1. Hausmesse beim Landesfeuerwehrverband wurde dieses Verfahren den Vorarlberger Feuerwehren erstmals präsentiert.

Fünf Vorteile dabei:
  1. Die Feuerwehren erfassen ihre Anliegen mit den neuen EDV Werkzeugen (diese stehen im DIBOS zur Verfügung), wobei diese Angaben dann 1:1 direkt in die EDV-Systeme einfließen.
  2. Fehlerquellen und ein mehrfaches Erfassen können dadurch ausgeschlossen werden.
  3. Rund um die Uhr stehen diese Werkzeuge zur Verfügung. Rasch und ohne eine wichtige Angabe zu vergessen, können die Feuerwehren diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.
  4. Durch die Identifikation bei Anmeldung zum Portal DIBOS wird der gesamte Prozess digital und nachvollziehbar abgebildet.
  5. Das übermitteln („setzen“) des Status 3 entfällt für die Feuerwehren.
Die Ersatzalarmierung
ändert nicht automatisiert bestehende Alarmpläne. Liegt im EDV-System eine Ersatzalarmierung vor, ist diese bei einem Alarm durch den jeweiligen Disponenten abzuarbeiten. Diese Aufgabe benötigt ein entsprechendes Zeitfenster. Alle möglichen individuellen Einsatzszenarien können nicht zu 100% im Vorfeld abgedeckt werden.

Nachstehender Variante ist deshalb der Vorzug zu geben:
Eine wesentlich schnellere Alarmierung kann durch den Verzicht einer Online-Ersatzalarmierung erzielt werden:
  1. Steht nur ein eingeschränkter Personalstand zur Verfügung.
  2. Steht nur ein eingeschränkter Fuhrpark zur Verfügung (z.B. Fahrzeug in Reparatur, …).
  3. Steht ein Sondereinsatzmittel nicht zur Verfügung (z.B. Hydraulisches Rettungsgerät, …).
  4. Ist im Einsatzfall sofort über die Notrufnummer 122 Kontakt mit der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle aufzunehmen.
  5. Dabei ist bekannt zu geben, welche Feuerwehr zusätzlich alarmiert werden muss.
Vorteil dabei:
  • Erstalarmierung ohne jede Verzögerung.
  • Die richtigen Kräfte mit den richtigen Mittel am richtigen Einsatzort.
Die Übungsanmeldung
wird ausschließlich laut Alarmplan durchgeführt. Sirenen und Ziele fremder Organisationen (Polizei, Energieversorger etc.) können von der Übungsanmeldung ausgenommen werden. Übungsanmeldungen, die nicht laut Alarmplan erfolgen sollen (Sammelruf anstelle von einzelnen Gruppen; Feuerwehren die beim gewünschten Einsatzstichwort nicht im Alarmplan stehen etc.) können über das EDV Werkzeug WEBIG von der jeweiligen Organisation eigenständig ausgelöst werden.

Übungsanmeldungen sind mind. 3 Tage vor dem Termin über das neue Onlineverfahren der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle zu melden.